Individuelle Hilfe für junge Menschen –
da, wo sie gebraucht wird.
Ihr freier Träger der Jugendhilfe für Oldenburg, das Ammerland
und die Wesermarsch.
Für junge Menschen, die von Entkopplung bedroht sind.
Unser Ansatz: Jeder junge Mensch hat Stärken und Fähigkeiten – auch jene, die durch alle Raster gefallen sind. Selbst der Überlebenskampf auf der Straße birgt Kompetenzen, die wir nutzen und fördern, statt sie zu stigmatisieren. Die MZ Jugendhilfe begleitet Jugendliche in schwierigen Lebenslagen – wertschätzend, flexibel und gewaltfrei. Unser Ziel ist es, Perspektiven zu eröffnen, Selbstvertrauen zu stärken und Teilhabe zu ermöglichen. Dabei arbeiten wir eng mit Jugendämtern, Familien und Netzwerken zusammen.
Die MZ Jugendhilfe bietet ambulante und stationäre Hilfen für junge Menschen mit komplexen Problemlagen und herausfordernden Verhaltensweisen an. Unser Ansatz basiert auf einer humanistischen, akzeptierenden und machtsensiblen Haltung. Im Mittelpunkt stehen Würde, Schutz, Beziehung, Selbstbestimmung und niedrigschwellige Teilhabe junger Menschen. Herausforderndes Verhalten wird nicht vorschnell als Verweigerung verstanden, sondern im Zusammenhang mit belasteten Lebenslagen, Ausgrenzung und bisherigen Hilfeabbrüchen betrachtet. Gemeinsam entwickeln wir mit den Jugendlichen Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben, basierend auf ihren eigenen Stärken, Wünschen und Zielen.
Wir erreichen junge Menschen mit niedrigschwelligen, akzeptierenden, partizipierenden sowie systemischen Ansätzen. Durch unsere ressourcen- und lösungsorientierte Ausrichtung geben wir den jungen Menschen die Möglichkeit zur Veränderung. Wir hören zu! Wir sind erreichbar! Wir sind da! Wir beruhigen und stabilisieren! Wir stehen den jungen Menschen parteiisch und vertraulich in allen Lebenslagen bei und lassen uns von ihren eigenen Entscheidungen und Lebenswendungen überraschen.
Kontakt
MZ Jugendhilfe
Am Nordkreuz 1
26180 Rastede
info@zechelius.com
Unsere
Tätigkeitsfelder
Einzelbetreuung (§ 35)
Auch in Verbindung mit § 35a und § 41 SGB VIII
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) nach § 35 SGB VIII richtet sich an junge Menschen ab 14 Jahre, die intensive Unterstützung für soziale Integration und eigenständiges Leben brauchen.
Oft betrifft dies Jugendliche mit herausfordernden Verhaltensweisen, Obdachlosigkeit, Delinquenz oder Drogenkonsum. Wenn ein Zuhause oder eine Einrichtung nicht mehr passt, begleiten wir sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit – sei es bei der Zukunftsplanung, sozialen Kontakten oder alltäglichen Aufgaben.
sonstige betreute Wohnform (§ 34)
Auch in Verbindung mit § 35a und § 41 SGB VIII
MZ Jugendhilfe bietet intensivbetreutes Einzelwohnen für junge Menschen ab 15 Jahren, die von Entkopplung oder Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind und ihren Lebensmittelpunkt im Raum Oldenburg (Oldb) sehen.
In einer eigenen dezentralen Wohnung erhalten sie verlässliche, niedrigschwellige und beziehungsorientierte sozialpädagogische Begleitung mit dem Ziel, Wohnfähigkeit, Stabilität und Selbstverantwortung aufzubauen.
Perspektivisch soll der junge volljährige Mensch - sofern möglich - in der Wohnung bleiben und den Mietvertrag selbst übernehmen.
Eingliederungshilfe (§ 35a)
Gemäß § 35a SGB VIII bieten wir individuelle Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung. Dabei arbeiten wir eng mit den zuständigen Stellen zusammen und begleiten auf ihrem Weg zu mehr Selbstständigkeit und Teilhabe.
Junge Volljährige (§ 41)
Hilfen nach § 41 SGB VIII unterstützen junge Volljährige bedarfsgerecht bei Stabilisierung, Verselbstständigung und dem Übergang in ein eigenverantwortliches Leben.
Ambulante Hilfen zur Erziehung - Erziehungsbeistandschaft (§ 30) - Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII unterstützt junge Menschen bei ihrer Entwicklung und bezieht ihr soziales Umfeld – Eltern, Schule, Freund*innen und weitere wichtige Bezugspersonen – mit ein. Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII unterstützt Familien im Alltag, bei Erziehungsfragen, Konflikten und der Stabilisierung des familiären Zusammenlebens.
Die MZ Jugendhilfe richtet sich an junge Menschen ab 14 Jahren, die von Entkopplung oder Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Sie versteht sich nicht als Träger klassischer Hilfen nach § 30 oder § 31 SGB VIII, sondern als Spezialist für niedrigschwellige, intensive Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII. Erst nach deutlicher Stabilisierung und dem Rückgang typischer Belastungen wie fehlender Tagesstruktur, unsicherem Wohnen, Krisen oder Beziehungsabbrüchen kann eine behutsame und reversible Überleitung in eine Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII erfolgen. Eine Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII kommt unter Umständen infrage, wenn das familiäre Umfeld stabil genug ist, um sinnvoll in Alltag, Konflikte, Erziehungsfragen oder Absprachen einbezogen zu werden.